|
der Reise- und Veranstaltungsagentur MÜLLER-LANG-INCOMING,
William-Shakespeare-Straße 5 , 99423 Weimar
Inhaber: Dipl.-Ing. Gunnar Müller-Lang
im folgenden MÜLLER-LANG-INCOMING
1. Gültigkeit, Reiseanmeldung
Die vorliegenden Bedingungen sind für Reisen, Arrangements und Veranstaltungen der Reise- und Veranstaltungsagentur MÜLLER-LANG-INCOMING gültig. Eine ausgefüllte Reservierungsanmeldung ist ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen gegenüber MÜLLER-LANG-INCOMING.
Wird die Reservierungsanmeldung durch MÜLLER-LANG-INCOMING innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung durch den Kunden in Form einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, kommt der Reisevertrag zustande.
Die Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages, soweit sie dem Kunden mit der schriftlichen Bestätigung der Reservierungsanmeldung (Auftragsbestätigung) übersandt worden sind. MÜLLER-LANG-INCOMING weist darauf hin, dass dann, wenn lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt werden, ggf. auch deren Allgemeine Vertragsbedingungen gelten können. Diese werden auf Wunsch zugesandt.
2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen können insbesondere geleistet werden durch
- Vorauszahlung mittels Überweisung auf das von MÜLLER-LANG-INCOMING angegebeneKonto, ggf. durch eine Anzahlung und anschließender Restzahlung zu einem vereinbarten Termin
- Barzahlung oder Zahlung per Verrechnungsscheck, ggf. am Tage der Einzelleistung
- gegen Rechnungserteilung nach der Reise
Die Zahlungsmodalitäten werden mit dem Auftraggeber individuell abgestimmt.
Zahlungseingänge können nur unter Angabe der vollständigen Reservierungsdaten (Name, Rechnungsnummer) bearbeitet werden. Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden (auch bei Überweisung aus dem Ausland). MÜLLER-LANG-INCOMING haftet nicht für fehlgeleitete Überweisungen infolge mangelhafter bzw. fehlerhafter Angaben der Bankverbindung. Wird die Zahlung nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß geleistet, behält sich MÜLLER-LANG-INCOMING vor, vom Vertrag zurück zu treten.
3. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden bis zwei Wochen vor Anreisetermin, auf dem Postweg oder per Fax, in Form einer Auftragsbestätigung, zugesandt. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, werden die gesamten Reiseunterlagen nach Eingang der vereinbarten Anzahlungssumme zugesandt.
4. Kurzfristige Buchungen
Kurzfristige Buchungen sind Buchungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Anreisetermin getätigt werden. In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. MÜLLER-LANG-INCOMING wird vorbehaltlich der Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs aus dem Reisevertrag erst verpflichtet, wenn der Betrag auf dem Bankkonto von MÜLLER-LANG-INCOMING eingegangen und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (siehe 2.).
Kurzfristig gebuchte Stadtführungen und Tagesprogramme sind in bar oder per Verrechnungsscheck am Tag der Veranstaltung zu zahlen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MÜLLER-LANG-INCOMING. In diesem Fall werden dem Kunden die MÜLLER-LANG-INCOMING entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (Stornokosten). Diese Kosten betragen:
- ab 6 Wochen vor Anreisetermin 10% des Reisepreises
- ab 4 Wochen vor Anreisetermin 25% des Reisepreises
- ab zwei Wochen vor Anreisetermin 50% des Reisepreises
- ab eine Woche vor Anreise 80% des Reisepreises.
- Bei Umbuchungen bis vier Wochen vor Anreise behält sich MÜLLER-LANG-INCOMING vor, Gebühren bis zu 250,00 € zu erheben; spätere Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
Müller-Lang Incoming weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Buchungen von Pauschalprogrammen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der in Anspruch genommenen Leistungsträger gelten (werden auf Wunsch zugesandt).
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt die nach dem Vertrag berechtigte Person (Reisender) einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so können diese grundsätzlich nicht erstattet werden.
7. Rücktritt und Kündigung durch die MÜLLER-LANG-INCOMING
MÜLLER-LANG-INCOMING kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt einer Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Erfüllung des Vertrages für MÜLLER-LANG-INCOMING nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt MÜLLER-LANG-INCOMING, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die ggf. aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.
Wird die Reise wegen bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl MÜLLER-LANG-INCOMING als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MÜLLER-LANG-INCOMING für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Erfüllung des Reisevertrages, Haftung der MÜLLER-LANG-INCOMING
MÜLLER-LANG-INCOMING bedient sich zur Erfüllung des Reisevertrages dritter Unternehmen (insbesondere Personenbeförderungsunternehmen, Hotels usw., im folgenden als Leistungsträger bezeichnet).
MÜLLER-LANG-INCOMING haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns lediglich für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Werden lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt, haftet MÜLLER-LANG-INCOMING nicht für die Erfüllung der Verträge, die zwischen dem Kunden und dem anderen Leistungsanbieter abgeschlossen werden. Der Kunde hat sich im Schadensfalle ausschließlich an seinen Vertragspartner zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von MÜLLER-LANG-INCOMING ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn MÜLLER-LANG-INCOMING für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MÜLLER-LANG-INCOMING haftet nicht für Fremdleistungen. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch MÜLLER-LANG-INCOMING hierauf berufen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ggf. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. MÜLLER-LANG-INCOMING bemüht sich, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MÜLLER-LANG-INCOMING geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschuldung an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb von sechs Monaten. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die MÜLLER-LANG-INCOMING die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
12. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung empfohlen und von unserer Buchungsstelle vermittelt.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz von MÜLLER-LANG-INCOMING in Weimar.
15. Datenschutz
Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben auch weiterhin von der MÜLLER-LANG-INCOMING für die Kundenbetreuung verwendet werden.
Stand, 27. Mai 2005 (Alle vorherig ausgestellten AGB verlieren mit diesem Tage ihre Gültigkeit.)
|